AGB

      6. Eigentumsvorbehalt
      Wir behalten uns an allen Lieferungen das Eigentum bis zur Bezahlung unserer
      sämtlichen Forderungen vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine
      laufende Rechnung sowie Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den
      Eigentumsvorbehalt nicht.
      Der Käufer darf die Ware verarbeiten, verbrauchen und im üblichen
      Geschäftsgang weiter veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Er
      ist nicht berechtigt, die Erzeugnisse zu verpfänden oder zur Sicherung zu
      übereignen.
      Wird die Ware mit anderen verarbeitet, so erfolgt die Herstellung für uns
      und wir erwerben das Miteigentum an der neuen Sache anteilmäßig.
      Der Käufer überträgt uns ferner schon jetzt seine Forderungen aus dem
      Weiterverkauf unserer Waren bzw. anteilmäßig aus dem Verkauf der durch
      Verarbeitung hergestellten Produkte. Wird die Vorbehaltsware von dem
      Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Llefervertrages verwandt, so wird
      die Forderung aus diesem Vertrag in gleichem Umfang im voraus an uns
      abgetreten. Wir werden die abgetretenen Forderungen nicht einziehen,
      solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Käufer
      hat uns auf Verlangen die Anschriften der Drittschuldner und die Beträge
      der Forderungen mitzuteilen und die Drittschuldner von der Abtretung an
      uns zu unterrichten. Bei Zugriffen durch Dritte, Insbesondere von einer
      Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung unseres Eigentums oder der an uns
      abgetretenen Forderungen sind wir unverzüglich, ggf. durch Übersendung von
      Pfändungsprotokollen o.ä. zu unterrichten. Der Käufer ist bis auf Widerruf
      berechtigt, die abgetretenen Forderungen als unser Treuhänder einzuziehen.
      Er hat die eingezogenen Beträge, soweit unsere Forderungen fällig sind,
      sofort an uns abzuführen.
     
7. Beanstandungen und Gewährleistung
      Beanstandungen können nur unverzüglich, maximal binnen einer Woche, nach
      Anlieferung und vor Verwendung der Ware und wenn die Möglichkeit der
      sofortigen Nachprüfung durch uns gegeben ist, schriftlich unter genauer
      Bezeichnung geltend gemacht werden.
      Zeigt sich später ein Mangel, so muß ebenfalls unverzüglich und binnen
      maximal einer Woche nach der Entdeckung des Mangels gerügt werden.
      Wir leisten Gewähr für diejenigen Gegenstände, die wegen
      fehlerhaften Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in
      ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Für Schäden, die auf
      eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des
      Liefergegenstandes, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den
      Käufer oder Dritte sowie auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind,
      können wir keine Gewährleistung übernehmen.
      Bei gerechtfertigten Mängelrügen steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl
      entweder die Mangel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des
      berechneten Betrages zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlos
      Ersatz zu leisten.
      Zur Vornahme der Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung hat uns der Käufer
      erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andernfalls werden wir von
      unserer Gewährleistungspflicht frei. Waren, welche von uns speziell für
      den Auftraggeber bezogen oder angefertigt werden oder wurden, gelten als
      Sonderbestellung. Für sie ist jede Art auf Gewährleistungshaftung
      ausgeschlossen, es sei denn, daß uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur
      Last gelegt werden könnte.
      8. Widerrufsrecht
      Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen
      in Texstform ( Brief,Mail,oder Fax ) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf
      überlassen wird durch Rücksendung der Sache widerrufen.Die Frist beginnt nach
      Erhalt dieser Belehrung in Textform ( wie hier ),jedoch nicht vor Eingang der
      Ware beim Empfänger/Käufer/Kunde ( bei der wiederkehrenden Lieferung gleich-
      artiger Waren nicht vor Eingang der 1.Teillieferung ) und auch nicht vor der
      Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 EGBGB in Ver-
      bindung mit § 1 Abs.1 und 2 EGBGB sowie unseren Pflichten gemäß § 312e Abs.1
      Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der
      Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
      Der Widerruf ist zu richten an : Fa. Grundmann,Niedermarkt 13,04736 Waldheim.
   
  Widerrufsfolgen 
      Im Falle eines eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
      Leistungen zurückzugewähren und ggf.gezogene Nutzungen ( wie Zinsen ) heraus-
      zugeben.Können Sie uns die empfangene Leistung teilweise oder ganz nicht oder nur
      in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,müssen Sie uns ggf.Wertersatz leisten.
      Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht,wenn die Verschlechterung der
      Sache ausschließlich auf deren Prüfung _ wie sie z.B.im Ladengeschäft möglich
      gewesen wäre _ zurückzuführen ist. Keinen Wertersatz müssen Sie leisten bei
      bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme der Sache.

      9. Rückname
      Von uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
      durch uns zurückgenommen. Die Ware muß sich in einwandfreiem Zustand
      befinden und uns frei von allen Transport- und
      Transportversicherungskosten sowie sonstiger eventl. Nebenkosten auf unsere
      Gefahr erreichen.
Sonderbestellungen ( Modifikation von org.Waren Teilen u.s.w.)
      sind stehts von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen.
      Verpflichtung von Zahlungen müssen innerhalb 30 Tagen erfüllt sein.
     

       

Rechtsberatung durch : Rechtsanwätin Katrin Scholz, 04683 Nauenhof  :  http://kanzlei-scholz.de/

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