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6. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns an allen Lieferungen das Eigentum bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Der Käufer darf die Ware verarbeiten, verbrauchen und im üblichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Er ist nicht berechtigt, die Erzeugnisse zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Wird die Ware mit anderen verarbeitet, so erfolgt die Herstellung für uns und wir erwerben das Miteigentum an der neuen Sache anteilmäßig. Der Käufer überträgt uns ferner schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf unserer Waren bzw. anteilmäßig aus dem Verkauf der durch Verarbeitung hergestellten Produkte. Wird die Vorbehaltsware von dem Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Llefervertrages verwandt, so wird die Forderung aus diesem Vertrag in gleichem Umfang im voraus an uns abgetreten. Wir werden die abgetretenen Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Käufer hat uns auf Verlangen die Anschriften der Drittschuldner und die Beträge der Forderungen mitzuteilen und die Drittschuldner von der Abtretung an uns zu unterrichten. Bei Zugriffen durch Dritte, Insbesondere von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung unseres Eigentums oder der an uns abgetretenen Forderungen sind wir unverzüglich, ggf. durch Übersendung von Pfändungsprotokollen o.ä. zu unterrichten. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen als unser Treuhänder einzuziehen. Er hat die eingezogenen Beträge, soweit unsere Forderungen fällig sind, sofort an uns abzuführen. 7. Beanstandungen und Gewährleistung Beanstandungen können nur unverzüglich, maximal binnen einer Woche, nach Anlieferung und vor Verwendung der Ware und wenn die Möglichkeit der sofortigen Nachprüfung durch uns gegeben ist, schriftlich unter genauer Bezeichnung geltend gemacht werden. Zeigt sich später ein Mangel, so muß ebenfalls unverzüglich und binnen maximal einer Woche nach der Entdeckung des Mangels gerügt werden. Wir leisten Gewähr für diejenigen Gegenstände, die wegen fehlerhaften Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte sowie auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, können wir keine Gewährleistung übernehmen. Bei gerechtfertigten Mängelrügen steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl entweder die Mangel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu leisten. Zur Vornahme der Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung hat uns der Käufer erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andernfalls werden wir von unserer Gewährleistungspflicht frei. Waren, welche von uns speziell für den Auftraggeber bezogen oder angefertigt werden oder wurden, gelten als Sonderbestellung. Für sie ist jede Art auf Gewährleistungshaftung ausgeschlossen, es sei denn, daß uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden könnte. 8. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Texstform ( Brief,Mail,oder Fax ) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird durch Rücksendung der Sache widerrufen.Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform ( wie hier ),jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger/Käufer/Kunde ( bei der wiederkehrenden Lieferung gleich- artiger Waren nicht vor Eingang der 1.Teillieferung ) und auch nicht vor der Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 EGBGB in Ver- bindung mit § 1 Abs.1 und 2 EGBGB sowie unseren Pflichten gemäß § 312e Abs.1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an : Fa. Grundmann,Niedermarkt 13,04736 Waldheim. Widerrufsfolgen Im Falle eines eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf.gezogene Nutzungen ( wie Zinsen ) heraus- zugeben.Können Sie uns die empfangene Leistung teilweise oder ganz nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,müssen Sie uns ggf.Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht,wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung _ wie sie z.B.im Ladengeschäft möglich gewesen wäre _ zurückzuführen ist. Keinen Wertersatz müssen Sie leisten bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme der Sache.
9. Rückname Von uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns zurückgenommen. Die Ware muß sich in einwandfreiem Zustand befinden und uns frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten sowie sonstiger eventl. Nebenkosten auf unsere Gefahr erreichen.Sonderbestellungen ( Modifikation von org.Waren Teilen u.s.w.) sind stehts von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen. Verpflichtung von Zahlungen müssen innerhalb 30 Tagen erfüllt sein.
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